Die Geheimarmeen der NATO
Die
Geheimarmeen der NATO
Westliche Staaten bauten nach 1945 geheime
Stay-behind-Netze für Nachrichtendienst, Schleusung, Sabotage und bewaffneten
Widerstand im Besetzungsfall auf. CIA und britische Dienste unterstützten die
national geführten Apparate und verbanden sie transatlantisch. Sie zeigen, wie
der bürgerliche Staat Geheimstrukturen zum Schutz der kapitalistischen Ordnung
unterhielt und äußere Kriegsplanung mit innerer Aufstandsbekämpfung verband.
Eine zentrale NATO-Steuerung sämtlicher Terrorakte ist nicht bewiesen; der Klassencharakter
des Systems hängt davon nicht ab.
Vom Widerstand
zur verdeckten Kriegführung
Die Stay-behind-Idee entstand vor der NATO und
knüpfte an Widerstandserfahrungen, die britische Special Operations Executive
und alliierte Nachrichtendienste des Zweiten Weltkriegs an. Nach 1945 wurde
dieses Wissen aus seinem antifaschistischen Zusammenhang gelöst und gegen die
kommunistische Bewegung gewendet. Das Feindbild verschob sich von Deutschland
zur Sowjetunion und zu den starken kommunistischen Parteien Westeuropas.
US-Regierungsunterlagen aus den späten 1940er Jahren dokumentieren eine
institutionalisierte verdeckte politische Kriegführung.
Geheimdienstoperationen, Propaganda und vorbereitete Widerstandsgruppen wurden
zu regulären Mitteln westlicher Machtpolitik.
Ein CIA-Dokument aus dem Umfeld Frank Wisners
beschreibt Stay-behind als Vorsorge für den Verlust des Zugangs zu einem Gebiet
infolge militärischer oder politischer Entwicklungen. Ausgebildete Agenten,
bestehende Netze und einheimische Gruppen sollten dann weiterarbeiten. Die CIA
konnte solche Strukturen allein aufbauen, bevorzugte aber verbündete
Regierungen als Partner. So verband sich die Vorbereitung auf eine Besetzung
mit einem politischen Begriff des Feindes, der auch veränderte innere
Kräfteverhältnisse umfasste. Die Doktrin eröffnete einen Handlungsspielraum, in
dem militärische Besetzung und politischer Kontrollverlust
nebeneinanderstanden. Welche nationalen Dienste diesen Spielraum tatsächlich
nutzten, muss an ihren Befehlen und Operationen geprüft werden.
Die Regierungen schufen besondere bewaffnete
Formationen, als kommunistische Parteien die Eigentums- und Machtordnung
herausforderten. Der Staat erscheint hier als Garant einer Klassenordnung. Der
Antikommunismus verteidigte die Herrschaft des Kapitals und das Privateigentum
an den Produktionsmitteln. Die Geheimstrukturen blieben den Parlamenten
teilweise jahrzehntelang verborgen und gehörten dennoch zum regulären
Staatsapparat. Der Schutz des Privateigentums bedeutet dabei die Sicherung
einer gesellschaftlichen Beziehung: Eine Minderheit verfügt über
Produktionsmittel, während die Mehrheit ihren Lebensunterhalt durch Lohnarbeit
bestreitet. Wer diese Ordnung verteidigt, verteidigt zugleich die Macht, über
Investitionen, Arbeitsplätze und die Verwendung des gesellschaftlich erzeugten
Reichtums zu entscheiden.
Nationale
Apparate im transatlantischen System
Gladio bezeichnete im engeren Sinn die
italienische Struktur. Die nationalen Netze bildeten keine nachweisbar
einheitliche Armee unter zentralem NATO-Befehl. Nationale Dienste stellten
Personal und Infrastruktur; CIA und britische Dienste lieferten Geld,
Ausbildung, Technik oder Konzepte. Das Clandestine Planning Committee (CPC) und
das Allied Clandestine Committee (ACC) dienten der Koordination; NATO und SHAPE
bildeten den Rahmen. Die dezentrale Organisation widerlegt weder die
internationale Verbindung noch die imperialistische Hierarchie unter Führung
der USA. Zugleich bleibt die Verantwortung der beteiligten Regierungen
bestehen: Internationale Zusammenarbeit machte aus den nationalen Diensten
keine politisch unzuständigen Stellen.
Die Bundesregierung bestritt 1990 eine überstaatliche NATO-Organisation, bestätigte 1991 aber die BND-Struktur und Beziehungen zu Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Norwegen und den USA. Sie räumte Übungen, standardisierte Funktechnik und Ausbildungsaustausch ein. Die amtliche Wortwahl verneinte eine verbindliche Struktur und bestätigte ihre praktische Vernetzung. Norwegische Forschung beschreibt ebenfalls nationale Kontrolle bei britisch-amerikanischem Zusammenwirken und NATO-Interesse. Gemeinsame Funkstandards und Übungen schufen praktische Voraussetzungen für Zusammenarbeit. Nationale Befehlsgewalt konnte mit ausländischem Einfluss auf Ausbildung und Ausrüstung zusammengehen. Gerade diese Verbindung erklärt, weshalb Eigenständigkeit und amerikanischer Einfluss gleichzeitig bestanden.
Italien bietet die dichteste Überlieferung. Ein
SIFAR-CIA-Abkommen vom 28. November 1956 begründete eine Struktur für den
Besetzungsfall. Parlamentsakten enthalten Unterlagen über die Waffenverstecke
Nasco, operative Richtlinien, SISMI-Akten und eine Liste mit 622 Angehörigen.
Staatliche Trägerschaft und direkte US-Beteiligung sind dokumentiert. Die
Geheimarmee war kein privates Randgebilde, sondern ein Projekt staatlicher
Dienste. Das parlamentarische Dossier von 1992 bezeichnete das Abkommen als
Grundlage der geheimen Besatzungsvorsorge. Vertrag, Namensliste und
Depotunterlagen erschließen verschiedene Ebenen desselben Apparats: politische
Vereinbarung, personelle Organisation und materielle Einsatzvorbereitung.
Bei einem Treffen im Januar 1966 regte der
US-Vertreter Aufgaben an, die schon in Friedenszeiten Ergebnisse erbringen
sollten: Aufstand, Aufstandsbekämpfung und die Ausbildung italienischen
Personals. Das beweist weder eine Umsetzung noch einen Terrorbefehl. Es
widerlegt jedoch die Darstellung, Stay-behind sei stets auf den Besetzungsfall
begrenzt gewesen. Teile der US-Seite wollten den Apparat innenpolitisch
einsetzen. In einer Gesellschaft mit starker kommunistischer Bewegung erhielt
er damit klassenpolitische Bedeutung.
Verschiedene
Netze mit einem gemeinsamen Klassenauftrag
Die nationalen Strukturen unterschieden sich. In
der Bundesrepublik reichten alliierte Vorläufer bis 1955 zurück; 1956 übernahm
der BND. Die Aufgaben umfassten Informationsbeschaffung, Funk und Schleusung.
Bis 1983 wurden Angehörige auch für Sabotage und den Aufbau von
Widerstandsgruppen ausgebildet. Ende der 1950er Jahre gab es etwa 75
hauptamtliche Mitarbeiter und zeitweise bis zu 500 nachrichtendienstliche
Verbindungen. Die Auflösung erfolgte 1990 und 1991. Der Staat hielt damit
jahrzehntelang eine geheime personelle Reserve bereit. Das Ende des
Sabotagezweigs 1983 ist von der späteren Auflösung der gesamten Struktur zu
unterscheiden. Die Einstellung eines Aufgabenbereichs bedeutete weder das Ende
aller geheimdienstlichen Verbindungen noch eine öffentliche Rechenschaft über
den Apparat.
Norwegen begann 1948 mit einem Netz für
Nachrichtendienst und Sabotage. Das niederländische O&I besaß getrennte
Zweige für Operationen und Nachrichtendienst. Zivilisten lernten Übermittlung,
Schleusung und Sabotage; geheime Depots lagerten Material. Nach der Auflösung
1992 wurde ein großer Teil der Akten vernichtet. Bereits zuvor war wenig
archiviert und nicht mehr benötigtes Material beseitigt worden. Nach dem Ende
der Organisation zerstörte ein Mitarbeiter eigenmächtig einen erheblichen Teil
des Archivs des Nachrichtendienstzweigs. Der Apparat produzierte damit selbst
die Ungewissheit, auf die sich seine Verteidiger später berufen. Fehlende Akten
beweisen keine Harmlosigkeit. Für die Aufarbeitung erhielt das niederländische
Institut für Militärgeschichte besonderen Zugang zu den Archiven. Auch ein
solcher Zugang kann vernichtete Unterlagen nicht ersetzen. Der Kampf um die
Akten betrifft die Voraussetzungen, unter denen staatliche Verantwortung
überhaupt nachgewiesen werden kann.
Belgien unterhielt mit SDRA VIII und STC/MOB zwei
Komponenten. Der Senat untersuchte Aufgaben, Finanzierung, Auslandskontakte und
mögliche Beziehungen zu Terrorismus; eine Beteiligung an den Brabant-Morden
wurde nicht hinreichend belegt. Frankreich bestätigte 1990 eine parallele
Struktur. Für Griechenland ist deren Existenz besser dokumentiert als eine
Rolle beim Obristenputsch von 1967. In der Türkei ist eine Linie geheimer
Apparate für besondere Kriegführung belegt, jedoch kein NATO- oder
Gladio-Befehl zu einzelnen Massakern.
Die Schweizer P-26 zeigt die Grenzen pauschaler
Gleichsetzungen. Der Bericht der Cornu-Untersuchung von 1991 wurde 2018 in
anonymisierter Fassung veröffentlicht. Die zeitliche Distanz zeigt, wie lange
selbst amtlich ermitteltes Wissen beschränkt bleiben konnte. Die Schweiz
gehörte nicht der NATO an. Geheime Widerstandsvorbereitung und enge britische
Beziehungen sind belegt, doch die Cornu-Untersuchung verneinte eine
Gladio-Zugehörigkeit. Gleiche Methoden ergeben keine einheitliche Organisation.
Gemeinsam waren den Apparaten aber Geheimhaltung, bewaffnete Vorsorge und der
kommunistische Gegner. Ihre organisatorische Vielfalt war die nationale Form
eines politischen Interesses: die kapitalistische Ordnung gegen sozialistische
Veränderung zu sichern.
Rechter Terror
und die Strategie der Spannung
In Italien traf diese Sicherheitsarchitektur auf
den rechtsextremen Terror der anni di piombo. Gerichtsverfahren belegen, dass
Teile staatlicher Sicherheitsapparate an Desinformation und Behinderung
beteiligt waren oder Kontakte zu rechtsradikalen Milieus unterhielten. Im
Komplex um den Bombenanschlag auf den Bahnhof von Bologna 1980 behandeln die
2026 veröffentlichten Kassationsunterlagen Paolo Bellini als Ausführenden.
Neben bereits verurteilten neofaschistischen Tätern nennen sie den P2-Chef
Licio Gelli und Umberto Ortolani als finanzierende Auftraggeber sowie den
früheren hohen Sicherheitsbeamten Federico Umberto D’Amato und Mario Tedeschi
in organisatorischen Rollen.
Der Befund belegt Verbindungen zwischen
neofaschistischem Terror, P2 und Teilen des Sicherheitsmilieus, aber keine
Gladio-Befehlskette zum Anschlag. Nachrichtendienste, rechte Organisationen und
Stay-behind-Strukturen konnten sich überschneiden, ohne identisch zu sein. Das
hebt den politischen Zusammenhang nicht auf. Ein Klassenstaat muss Gewaltakte
nicht zentral befehlen, damit rechte Täter und antikommunistische Apparate im
selben Kräftefeld wirken. Nachzuweisen sind Befehle, Geldflüsse, personelle Überschneidungen
und Ermittlungsbehinderungen. Dabei ist zu unterscheiden, ob ein Angehöriger
eigenmächtig handelte, ob Vorgesetzte ihn schützten oder ob eine Institution
eine Operation anordnete. Diese Unterschiede bestimmen die Reichweite der
Verantwortung, nicht die politische Unbedenklichkeit des Umfelds.
Felice Cassons Ermittlungen zum Anschlag von
Peteano 1972 rückten SISMI-Akten und Nasco-Depots ins Zentrum. Unter Druck
bestätigte Ministerpräsident Giulio Andreotti 1990 Gladio. Daraus folgt nicht,
dass die formelle Struktur Peteano befahl; die Überschneidungen blieben
Gegenstand langjähriger Untersuchungen. Aufschlussreich bleibt, dass
Ermittlungen zu rechtem Terror den Zugang zu einem Staatsgeheimnis öffneten.
Die Strategie der Spannung besitzt einen realen
historischen Kern. Rechtsextreme verübten Anschläge; Angehörige staatlicher
Apparate behinderten Ermittlungen oder bewegten sich im selben Milieu; ein
US-Vertreter regte 1966 friedenszeitliche Aufstandsbekämpfung an. Nicht belegt
ist die Generalbehauptung, NATO oder CIA hätten über eine Gladio-Kette
systematisch Anschläge in Westeuropa befohlen und der Linken zugeschrieben.
Diese Beweisgrenze darf nicht zur politischen Absolution der
antikommunistischen Apparate werden. Ein Arbeitspapier einzelner Mitglieder der
italienischen Untersuchungskommission deutete die Strategie der Spannung als
Verbindung rechter Kräfte, staatlicher Apparate und amerikanischer Interessen.
Es dokumentiert eine politische Bewertung und besitzt nicht den Status eines
Gerichtsurteils oder eines gemeinsamen Abschlussbefunds des gesamten
Parlaments.
Daniele Ganser machte die These einer europaweit
NATO-koordinierten Geheimkriegsstruktur mit Terrorverbindungen bekannt. Olav
Riste und Leopoldo Nuti bestätigen die Netze und ihre westlichen
Geheimdienstbeziehungen, sehen aber keinen hinreichenden Beleg für eine
institutionelle Gladio-Beteiligung an den italienischen Anschlägen der späten
1960er und 1970er Jahre. Niccolò Petrelli rekonstruierte 2024 amerikanischen
Druck auf Italien, für finanzielle Hilfe politische oder operative
Gegenleistungen zu erbringen. Finanzielle Unterstützung erscheint damit als
Mittel der Einflussnahme: Wer Ressourcen bereitstellte, konnte Erwartungen an
die Verwendung des Apparats knüpfen. Gemeinsamer Antikommunismus schloss ein
ungleiches Verhältnis zwischen den Partnern nicht aus. Die Zusammenarbeit bot
den europäischen Regierungen Mittel zur Sicherung ihrer eigenen Ordnung,
während Washington seinen Einfluss im Bündnis ausbauen konnte. Gemeinsame
Klasseninteressen und ungleiche staatliche Macht ergänzten einander. Bis 1976 war
Gladio nach seiner Bewertung jedoch nicht die zentrale Achse aller
US-Operationen gegen den Kommunismus. Sichtbar wird ein Feld überlappender
Geheimdienst-, Parteien- und rechtsradikaler Netze mit gemeinsamen
antikommunistischen Interessen, aber ohne nachgewiesenes einheitliches
Befehlszentrum.
Der geheime
Teil des bürgerlichen Staates
Die Enthüllungen von 1990 legten das Ausmaß staatlicher Geheimhaltung offen. Das Europäische Parlament verlangte am 22. November die Untersuchung der militärischen und paramilitärischen Strukturen sowie demokratische Kontrolle. Belgien setzte einen Senatsausschuss ein. In Italien erhielten die Ermittler den Vertrag von 1956, Namenslisten, Richtlinien und Material über
Depots. Erst öffentlicher und parlamentarischer Druck zwang
die Exekutiven zur Offenlegung. Die demokratische Kontrolle setzte ein, als das
jahrzehntelang geschützte Geheimnis bereits zusammenbrach. Die Resolution des
Europäischen Parlaments war eine politische Forderung, kein strafrechtliches
Urteil. Sie machte aber deutlich, dass die Affäre über Italien hinausging und
die Kontrolle geheimer Gewaltmittel eine europäische Frage war.
In der Bundesrepublik wurde die Parlamentarische
Kontrollkommission erst am 22. November 1990 umfassend informiert. Stellen im
Kanzleramt sollen grundsätzlich unterrichtet gewesen sein; unvollständige Akten
verhinderten eine personengenaue Rekonstruktion. Die Bundesregierung übernahm
die politische Verantwortung. Belegt ist kein vom formellen Staat unabhängiger
tiefer Staat. Der Geheimapparat war Teil des regulären Staates, seine
parlamentarische Beaufsichtigung aber außerordentlich schwach. Die Exekutive
schützte einen Bereich, den die Volksvertretung nicht wirksam kontrollierte.
Die Unterrichtung einzelner Regierungsstellen ersetzt keine wirksame
parlamentarische Kontrolle. Kontrolle setzt voraus, dass Abgeordnete Existenz,
Aufgaben und Ressourcen eines Apparats kennen und seine Tätigkeit tatsächlich
begrenzen können.
Das Problem lag in der staatlichen Wirklichkeit
der westlichen Demokratien. Regierungen und Dienste reservierten sich
bewaffnete Mittel, von denen Parlamente erst nach der Enttarnung erfuhren. Die
Geheimstrukturen waren Teil der Exekutivmacht. Darin tritt der Klassencharakter
staatlicher Gewalt hervor: Zum bürgerlichen Staat gehören neben Parlamenten
auch Bürokratie, Geheimdienste, Militär und besondere bewaffnete Formationen
zum Schutz der bestehenden Ordnung. Klassenherrschaft verlangt dabei keine tägliche
Weisung einzelner Unternehmer an Geheimdienstchefs. Sie wirkt auch über die
Bindung staatlicher Institutionen an eine Wirtschaftsordnung, deren
Eigentumsverhältnisse sie schützen. Die Exekutive besitzt eigene Interessen und
Handlungsspielräume. Diese relative Selbstständigkeit ermöglicht ihr, die
gemeinsamen Voraussetzungen kapitalistischer Herrschaft über einzelne
Geschäftsinteressen hinaus zu sichern.
Für die Arbeiterbewegung liegt darin eine
nüchterne Lehre. Parlamentarische Rechte heben den Klassencharakter des
Staatsapparats nicht auf. Wo kommunistische Kräfte die Eigentums- und
Machtordnung herausforderten, hielten deren Verteidiger Geheimstrukturen
bereit. Sie waren eine Form organisierter Gewalt, auf die sich kapitalistische
Herrschaft im Krisenfall stützen konnte. Die Forderung nach offenen Archiven
betrifft mehr als historische Neugier. Sie zielt auf die Verfügung über
staatliche Gewalt und darauf, wer ihren Einsatz bestimmt, wer die Folgen trägt
und wer für geheime Entscheidungen einstehen muss. Demokratische Rechte
behalten ihren Wert als erkämpfte Möglichkeiten der Organisierung und
Kontrolle. Ihre Verteidigung verlangt eine Arbeiterbewegung, die sich eigene
Urteilskraft bewahrt und staatliche Gewaltmittel zum Gegenstand öffentlicher
Auseinandersetzung macht. Öffentlichkeit entsteht durch gesellschaftlichen
Druck; sie ist keine freiwillige Gabe geheimer Behörden.
Was bewiesen
ist und was offen bleibt
Gesichert sind zahlreiche Stay-behind-Netze,
staatliche Trägerschaft, geheime Rekrutierung und Ausbildung, Kommunikations-
und Waffenlager, Sabotagevorbereitung sowie amerikanische und britische
Unterstützung. Belegt sind auch internationale Übungen, technische
Standardisierung und Ausbildungsaustausch. Staatliche Verantwortung für Aufbau,
Finanzierung, Geheimhaltung und Vernetzung lässt sich nicht bestreiten. Das
widerlegt die Vorstellung eines neutralen, parlamentarisch kontrollierten
Sicherheitsapparats.
Weiter zu untersuchen ist der Übergang von
Besatzungsvorsorge zu innerer Aufstandsbekämpfung, für den der Vorgang von 1966
einen Primärbeleg liefert. Offen bleiben die Stellung von CPC und ACC,
Überschneidungen mit rechtsextremen Netzen sowie Befehlsketten und Geldflüsse
einzelner Gewalttaten. Vernichtete niederländische Akten, unerschlossene
BND-Bestände und dünne Quellen zu Griechenland und der Türkei begrenzen den
Kenntnisstand. Die Lücken erlauben weder beliebige Behauptungen noch eine
Entlastung der Dienste. Für die deutsche Struktur erklärte die Bundesregierung,
ihr seien keine Beteiligungen an terroristischen Anschlägen bekannt.
Gleichzeitig verwies sie auf noch nicht vollständig erschlossene ältere
BND-Bestände. Eine solche Auskunft beschreibt einen Kenntnisstand und ersetzt
keine abgeschlossene Untersuchung. Die weitere Aufklärung müsste
Personalverzeichnisse, Ausbildungsunterlagen, Finanzierungswege und
Gerichtsakten länderübergreifend vergleichen. So ließe sich prüfen, welche
Beziehungen gemeinsame politische Orientierung ausdrückten und wo tatsächliche
Weisungs-, Schutz- oder Abhängigkeitsverhältnisse bestanden.
Die NATO trug 1990 nicht zur Transparenz bei.
Berichten zufolge bestritt ein Sprecher zunächst jede Kenntnis und nahm die
Aussage anschließend zurück. Die damaligen Erklärungen klärten das Verhältnis
von CPC, ACC, SHAPE und den nationalen Netzen nicht öffentlich auf.
Archivfreigaben ersetzen diese Rekonstruktion nicht. Das Bündnis entzog einen
Teil seiner Sicherheitsarchitektur der demokratischen Öffentlichkeit.
Fehlende Beweise für eine zentrale
Terrorsteuerung dürfen die Geheimapparate nicht von ihrer nachgewiesenen
politischen Verantwortung entlasten. Ebenso wenig darf der Begriff
Verschwörungstheorie die nachgewiesene Verschwörungspraxis staatlicher Stellen verdecken.
Geheimhaltung, internationale Koordination und schwache Kontrolle sind
Tatsachen; weitere Verantwortlichkeiten müssen einzeln belegt werden.
Politische Schärfe verlangt historische Genauigkeit. Erst die Trennung von
bewiesenen Strukturen, belegten Überschneidungen und offenen Fragen macht die
Machtordnung sichtbar.
Der Befund ist scharf genug. Die NATO bildete den
militärischen Rahmen einer kapitalistischen Staatenordnung unter
US-Vorherrschaft. Nationale Regierungen bauten mit amerikanischer und
britischer Unterstützung geheime bewaffnete Reserven auf. Offiziell galten sie
dem Besetzungsfall; das antikommunistische Sicherheitsdenken erfasste jedoch
auch den inneren Gegner. Eine europäische Terrorzentrale ist nicht bewiesen.
Bewiesen ist die geheime, bewaffnete und international koordinierte Sicherung
der Eigentums- und Machtordnung. Die Geheimarmeen waren Ausdruck
imperialistischer Herrschaft, die äußere Militärmacht mit verdeckter innerer
Sicherung verband.
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